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Rentenversicherungsnummer (RVNR) Prüfer

Prüfen Sie Gültigkeit, 12-stellige Struktur und Prüfziffer deutscher Rentenversicherungsnummern.

Über die Prüfung der Rentenversicherungsnummer

Die technische Validierung stellt sicher, dass die eingegebene RVNR den Vorgaben des § 147 SGB VI entspricht, 12 Stellen aufweist und eine korrekte Prüfziffer besitzt.

Der Prüfalgorithmus ersetzt den Buchstaben durch seine alphabetische Reihenfolge, wendet die Wichtungsfaktoren [2, 1, 2, 5, 7, 1, 2, 1, 2, 1, 2, 1] an und vergleicht das Quersummen-Modulo-10-Ergebnis mit der Prüfziffer.

Aufbau & Spezifikation der RVNR

Die deutsche Rentenversicherungsnummer besteht aus 12 Stellen gemäß § 147 SGB VI und VKVV:

PositionFeldLängeBedeutung & RegelBeispiel
1 und 2Bereichsnummer2 ZiffernKennzahl des Rentenversicherungsträgers bei Erstvergabe10
3 bis 8Geburtsdatum6 ZiffernGeburtsdatum im Format TTMMJJ010490
9Buchstabe1 BuchstabeAnfangsbuchstabe des Geburtsnamens (A-Z)A
10 und 11Seriennummer2 ZiffernFortlaufende Nummer (00-49 männlich, 50-99 weiblich)44
12Prüfziffer1 ZifferMathematische Prüfziffer nach dem Quersummenverfahren Modulo 103

Berechnungsverfahren der Prüfziffer (Quersummenverfahren Modulo 10)

Die Deutsche Rentenversicherung wendet folgende Rechenschritte an:

Prüfziffer = sum(Quersumme(d[i] * Faktor[i])) % 10
  1. 1. Der Buchstabe an 9. Stelle wird durch seine zweistellige Position im Alphabet ersetzt (A=01, B=02, ..., Z=26), wodurch eine 12-stellige Ziffernfolge entsteht.
  2. 2. Die 12 Ziffern werden stellenweise mit den Faktoren multipliziert: [2, 1, 2, 5, 7, 1, 2, 1, 2, 1, 2, 1].
  3. 3. Von jedem der 12 Produkte wird die Quersumme (Ziffernsumme) gebildet.
  4. 4. Sämtliche Quersummen werden addiert.
  5. 5. Der Rest der Summe bei Division durch 10 (Summe % 10) ergibt die Prüfziffer.

Häufig gestellte Fragen & Technische Richtlinien